Willkommen zurück im „New Normal“
Die langersehnte Wiedereröffnung 2021

Liebe Gäste, ein stilles und ungewisses halbes Jahr liegt hinter uns und endlich ist es nun soweit:
Am 22. Mai 2021 dürfen wir unsere Türen wieder für Sie öffnen – und unser Hotelherz beginnt wieder zu schlagen!

Auch für diese Wiedereröffnung gilt: Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter hat weiterhin oberste Priorität.

Sie können Oberstdorf erleben!

Die Bergbahnen öffnen zur gleichen Zeit mit gleichen Bedingungen, sodass Sie die Bergbahnen kostenfrei nutzen können.
Auch Wanderführungen, Kultureinrichtungen und weitere Ausflugsziele stehen Ihnen auf diese Weise wieder zur Verfügung.

Der Kühberg exklusiv für unsere Hausgäste

Wir bieten Ihnen eine besondere Exklusivität, denn der Kühberg wird nur für Sie als Hotelgast geöffnet sein. So können Sie unser Restaurantangebot uneingeschränkt nutzen. Wie bereits im vergangenen Jahr werden wir feste Essenszeiten haben, sodass die Restaurantbelegung bei 50% liegt.

Sicherheit auf höchstem Standard

Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und sorglos genießen können, wurde das ohnehin umfassende Hygienekonzept noch einmal weiterentwickelt.
So finden Sie in unserem Hause Entspannung und tanken neue Kraft nach diesen aufreibenden Monaten.

Nachfolgend informieren wir Sie über alle aktuell geltenden Maßnahmen, die den Urlaub begleiten:

Anreisebedingungen:

  • Anreise mit negativem, zertifizierten Test (PCR nicht älter als 48h, Schnelltest nicht älter als 24h, selbst durchgeführte Schnelltests dürfen nicht anerkannt werden)
  • oder vollständig geimpft (2. Impfung muss 14 Tage zurück liegen)
  • oder vollständig genesen (zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren und mindestens 28 Tage genesen, höchstens aber sechs Monate zurückliegend)
  • Kinder sind bis zum 6. Geburtstag von der Testpflicht befreit.
  • Während des Aufenthaltes:

    Testung:

    Alle weitere 48h erfolgt ein Selbsttest unter Aufsicht, alternativ ein Schnelltest in den Oberstdorfer Teststationen und Apotheken. Gerne können Sie sich bei uns im Hotel unter Aufsicht selbst testen und erhalten dann ein 24h-gültiges Zertifikat, mit dem Sie z.B. die Bergbahnen und sonstige Einrichtungen nutzen können. Wir berechnen EUR 5,00 pro Selbsttest (Kinder mit Testpflicht kostenfrei). Die Teststationen in Oberstdorf sind kostenfrei.

    Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

    Maskenpflicht:

    Beim Betreten des Hotels (in allen Räumlichkeiten außerhalb des Zimmers) muss eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard getragen werden. Auch im Restaurant bitten wir Sie, die Maske zu tragen, bis Sie am Tisch sitzen. Danach können Sie die Speisen und Getränke in vollen Zügen und ohne Einschränkung genießen!

    Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.

    Wir halten weiterhin die uns bereits bekannten Regeln ein:

    • Abstand: Oberstes Gebot ist, wo immer möglich, die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 m zu anderen Gästen und Mitarbeitern
    • Händeschütteln: Wir begrüßen Sie -ganz wie gewohnt- mit einem herzlichen Lächeln, verzichten aber auf den Händedruck oder ähnliche haptische Begrüßungen.
    • Hände: Regelmäßiges Händewaschen verringert die Gefahr einer Virusverbreitung. Für die Anreise halten wir erfrischende Einmalhandtücher für Sie bereit, es stehen zudem mehrere Desinfektionsstationen zur Verfügung und die öffentlichen Sanitärbereiche bieten Waschgelegenheiten.

    Den Augenblick genießen – Unser Restaurantservice

    • Innerhalb der Genusspension servieren wir Ihnen morgens das Frühstück an den Tisch. Dafür können Sie bereits am Vorabend aus unserer Karte Ihr Wunschfrühstück zusammenstellen. Der Nachmittagssnack präsentiert sich nun in Form einer Genuss-Etagère, leckere Kleinigkeiten im Tapasstyle werden Ihnen serviert. Am Abend genießen Sie Ihr ausgewähltes Menü mit täglich wechselnden Themen, dazu erlesene Weine, Longdrinks und spritzige Erfrischungen, die wir Ihnen an den Tisch servieren.
    • Morgens und abends gibt es je zwei Essenszeiten, für die Sie sich Tag für Tag oder auch für den gesamten Aufenthalt entscheiden können. So können wir den Mindestabstand im Restaurant gewährleisten und es befinden sich nie mehr als max. 25 Personen gleichzeitig in den Räumen. Bei schönem Wetter können wir zudem auch Tische im Ahorngarten für Sie reservieren. Wir platzieren Sie zur jeweiligen Essenszeit und bitten Sie, die Platzierung einzuhalten.
    • Aufgrund der derzeit geltenden Auflagen gilt bis auf Weiteres die Sperrstunde 22:00 Uhr. Gerne können Sie sich noch Getränke mitnehmen, um sie noch im Zimmer oder auf dem Balkon zu genießen.

    Frische Bergluft – ein Garant für Ihr Wohlbefinden im Urlaub

    Hotelzimmer: Ihr Zimmer wird vor Ihrer Anreise nach unserem gewohnt hohen Hygienestandard gereinigt und komplett desinfiziert. Wir bitten Sie beim ersten Verlassen des Zimmers am Morgen, die Fenster zum Lüften zu öffnen, sodass viel frische Bergluft durch das Zimmer strömen kann. Während der Zimmerreinigung bleiben Fenster und Türen geöffnet. Lassen Sie die Fenster gerne offen – vor allem nachts sorgt die herrlich frische Bergluft für einen erholsamen Schlaf! Auf Wunsch können Sie die Zimmerreinigung an einzelnen Tagen auch pausieren und erhalten dafür eine Vergütung. Dies können Sie vor Ort entscheiden.

    Luft: Neben allen Schutzmaßnahmen ist es vor allem wichtig, durchweg frische Luft in die Räume zu lassen. Aus diesem Grund haben wir ein Lüftungskonzept erstellt. Wir versuchen unsere Türen durchgehend geöffnet zu halten, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist und Viren sich nicht in der Luft halten können. Unsere Lüftungsanlage im Restaurant und Kaminzimmer verfügt über die neueste Technologie und wird mit Frischluft gespeist. Zwischen den Essenszeiten wird die Anlage unter höchster Leistung eingesetzt, sodass eine sofortige Lufterneuerung stattfindet. Während der Essenszeiten läuft sie mit gewohnter Zirkulation, sodass immer Frischluft im Raum ist, Sie dies aber nicht negativ wahrnehmen.

    Einsetzen der Bundesweiten Notbremse:

    Noch bis 30. Juni 2021 gilt die durch die Bundeskanzlerin eingeführte Notbremse. Diese greift, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Nach amtlicher Bekanntmachung durch die Kreisverwaltungsbehörde müssen das Hotel und alle Einrichtungen dann am übernächsten Tag schließen.

    Sinkt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100, dürfen das Hotel und alle Einrichtungen am übernächsten Tag wieder öffnen.

    HINWEIS: Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Infizierten gehabt haben oder im Vorfeld allgemeine Krankheitssymptome oder Atembeschwerden jeglicher Art feststellen, ist eine Anreise ins Hotel leider nicht gestattet. Bitte informieren Sie uns dahingehend frühzeitig.